22.04.2016
„Verbraucherschutz ist das alltägliche Recht, mit dem Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind. Daher müssen wir auch politisch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher diesen Schutz ständig weiterentwickeln. Dabei geht es vor allem darum, mehr Transparenz zu schaffen, die Entscheidungsmacht der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern und die rechtlichen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken“, erklärte Minister Remmel. Für den digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz seien in den drei Tagen der Konferenz wichtige Weichen gestellt worden.
Die Themenbreite der zwölften Verbraucherschutzministerkonferenz reichte von Verbraucherschutz in der digitalen Welt und der richtigen Kennzeichnung von Lebensmitteln über Lebensmittelsicherheit, Schutz vor umstrittenen Geschäftspraktiken in der Telekommunikations-, Finanzierungs- und Tourismusbranche, nachhaltigem Konsum und Ernährung bis hin zu kritisierten Preisgestaltungen nach Geschlechtern und Wohnort (Dynamic Pricing).
Minister Remmel hob insbesondere die Beschlüsse zum digitalen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz hervor: „Die Digitalisierung des Alltags bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher viele Vorteile. Doch mit ihr kommen auch neue Herausforderungen und Risiken auf die Konsumentinnen und Konsumenten zu, etwa im Bereich der personalisierten Preise im Onlinehandel oder der Transparenz von Vergleichs- und Bewertungsportalen.“
Die Konferenz hat sich daher für eine Stärkung der Verbraucherrechte ausgesprochen: Vergleichs- und Bewertungsportale sollen künftig ihre Finanzierung, Verflechtungen und mögliche Provisionen offen legen, damit potenzielle Interessenskonflikte ersichtlich sind.
Kritisch beurteilte die Konferenz auch die Entwicklung, dass sich im Onlinehandel personalisierte Preise stärker ausbreiten, die auf Grund von Wohnort, Surfverhalten oder dem persönlichen Endgerät durch Big Data ermittelt werden. „Der Wohnort darf nicht darüber entscheiden, ob ich einen Preisaufschlag zahlen muss“, kritisierte Minister Remmel die Entwicklung im Onlinehandel.
Die Länderministerinnen und Länderminister haben sich darüber hinaus als Reaktion aus dem Skandal um manipulierte Abgaswerte für verbesserte Klagemöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen. Sie forderten den Bund nunmehr auf, entsprechende gesetzliche Regelungen für Musterklagen zu schaffen, bei denen etwa Verbraucherschutzverbände befugt werden, mögliche Schadenersatzansprüche stellvertretend feststellen zu lassen. „Der Skandal um manipulierte Abgaswerte hat uns allen vor Augen geführt, dass die Klagemöglichkeiten derzeit deutliche Lücken aufweisen. Gerade in einem solchen Fall kann es keine Verbraucherin und kein Verbraucher juristisch mit solch großen Konzernen aufnehmen. Für den Kapitalmarkt gibt es bereits die Möglichkeit von Musterklagen. Diese wollen wir jetzt ausweiten“, sagte Minister Remmel.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), Gerd Billen, betonte zum Abschluss der Konferenz den besonderen Handlungsbedarf bei der Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes bei Apps. „Wir wollen sichere und faire Apps. Das bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen, was mit ihren Daten geschieht und müssen über ihre Verwendung die Kontrolle behalten. Alle Produktbedingungen müssen vor dem Download klar und verständlich erläutert werden. Wir wollen deshalb mit den Akteuren am Markt entsprechende Best-Practice-Standards entwickeln.“ Die Verbraucherschutzministerkonferenz begrüßte in diesem Zusammenhang die Initiative des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, in Gesprächen mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft einen Best-Practice-Katalog für verbraucherfreundliche Apps zu entwickeln.
Verbessert werden sollen auch die Verbraucherrechte bei Busreisen. Die Verbraucherschutz-ministerkonferenz hat die Bundesregierung aufgefordert, einen möglichen Handlungsbedarf bei den Rechten von Busreisenden zu prüfen, insbesondere mit Blick auf Ansprüche bei Gepäckverlust oder Beschädigung sowie eine mögliche Einführung eines Schlichtungsverfahrens zur Erleichterung der Durchsetzung von Verbraucherrechten.
Darüber hinaus haben sich die Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister für eine Kennzeichnung der Tierhaltungsform bei Frischfleisch ausgesprochen. Wie im Bereich der Ei-Kennzeichnungen sollen durch eine bundeseinheitliche Regelung vier Kategorien eingeführt werden. Ökologisch hergestellte Produkte würden nach diesem Konzept mit 0 gekennzeichnet. Unter die Kategorie 3 würden alle Fleischprodukte fallen, die lediglich die gesetzlichen Haltungsformen einhalten. Bei 1 und 2 würden die gesetzlichen Vorgaben übertroffen, etwa durch Auslauf oder Stallhaltung mit besonderen Haltungsformen. Die Länder wollen in den nächsten Monaten gemeinsam mit dem Bund mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zunächst für Schweinefleisch beginnen. „So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich ihre Kaufentscheidungen auch unter Tierschutzaspekten zu treffen“, so Minister Remmel.
45. LAV:
02.04. - 03.04.2025 in Berlin
21. VSMK / 17. ACK:
21.05. - 23.05.2025 in Berlin
46. LAV:
12.11. - 13.11.2025 in Berlin